Battlefield: Bad Company 2

Battlefield: Bad Company 2 - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

Durchschnittliche Bewertung

Anzahl der Leser-Meinungen

73




  30.09.2010

Battlefield: Bad Company 2 (Uncut) - Limited Edition

super game aber die limited editons bringt sich eigentlich nicht außer der vip code aber den bekommt man auch für 1200 ms points beim marktplatz

  22.09.2010

Wahnsinns Shooter mit wenigen Abstrichen

Tja Kampagne wieder sehr unterhaltsam sowie auch schon im ersten Teil,die Missionen abwechslungsreicher und für mich persönlich auch sehr wichtig im SP eine (gefühlsmäßig zumindest) längere Spieldauer.Der MP rockt einfach alles weg -jede Kämpferklasse hat einfach was einzigartiges an sich und endlich kann man auch in einem Shooter wieder taktisch vorgehen.Net so wie bei der Konkurrenz COD -stumpfes Rumgeholze ohne jegliche besondere Vorgehensweise(Ist ja deswegen noch lang kein schlechter Shooter).Bei BC2 wird halt viel auf Skill und Taktik gesetzt was mir persönlich sehr gefällt. Trotzdem gebe ich einen halben bzw ganzen Stern Abzug da leider im Splitscreen nicht gezockt werden kann -Schade.

  12.09.2010

Besser als erwartet!

Ich werde die Handlung und alle Funktionen jetzt einfach mal überspringen, da diese ws bekannt sind.

Als ich mir dieses Spiel bestellt habe, sollte es nur als kurzweiliger Zeitvertreib dienen.
Aber ich muss zugeben, dass Bad Company 2 meine Erwartungen bei weitem übertroffen hat!
Ich finde dieses Spiel super.

Singleplayer:

Die Kampagne spielt an diversen Schauplätzen (in den Anden, Regenwald, Russland,...) die recht detailiert sind. Die Missionen sind sehr abwechslungsreich gestaltet und desöfteren übernimmt man die Kontrolle über ein Fahrzeug - typisch Battlefield halt. Einzig die Synchronisation störrt mich etwas, da diese nicht sehr lebhaft und überzeugend klingt.

Multiplayer:

Der Multiplayer ist der Höhepunkt des Spiels. Man kann aus 4 verschiedenen Klassen wählen und einem Squad beitreten. Ich finde, dass die Klassen sehr gelungen sind, da jede einen Sinn hat, obwohl die gegnerischen Aufklärer (Sniper) zwischendurch gewaltig nerven. Jede Klasse hat spezielle Gadgets, Verbesserungen (mehr Munition, besser Zielen,...) und eigene Waffen - somit sollte jeder seine Lieblingsklasse finden.
Mir gefällt es mit meinem Squad über die weitläufigen Maps zu laufen und die Missionsziele zu erreichen, solange der Squad ausgeglichen ist.

Fahrzeuge spielen auch eine wichtige Rolle in BC2. Egal ob Helikopter, Panzer oder Quad alle erfüllen ihren Zweck und helfen dir die langen Strecken zu überbrücken und die Gegner zu erledigen.

Obwohl mir die MP Spielvarianten sehr gefallen, finde ich dass es zu wenig Modi gibt.
Es gibt Rush, Eroberung, Squad-Rush/Deathmatch und den Hardcore Modus. Es könnte ruhig ein paar mehr geben.

Schluss:

Oft werden ja BC2 und MW2 verglichen.
Ich habe beide gespielt und finde beide super. MW2 hatte eindeutig die spannendere und besser inszenierte Kampagne, aber dafür punktet BC2 mit dem ausgeglicheneren MP Modus der Spieler länger motivieren wird.

Am Ende möchte ich noch BC2 allen empfehlen, die gerne Egoshooter spielen und mehr aber manchmal auch weniger taktische MP Partien spielen.

Ich hoffe, dass diese Rezension euch hilft.

LG




  11.09.2010

BC2

Super Spiel!

Coole sprüche und mit viel witz typisch battlefield bad company ;-)

der singleplayer macht echt laune, aber is nich so bombastisch wie MW2...aber BC2 will ja auch kein MW2 kopieren!

Nur schade das der singleplayer recht kurz ist

dafür is der Multiplayer viel besser meiner meinung nach!

Hammer sounds
Verschiedene Maps
Klassen wie z.B. Sniper oder Sani

  11.09.2010

Ehhhhh ok?

jaa toll uiui?
was dieses komische rezensionsprogramm soll von amazon versteh ich nich!
ich sag jetzt mal so wie es ist das spiel ist super aber die frage wie lustig ich das spiel finde is ein bisschen heftig!

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Details zum Spiel

Hersteller:
Electronic Arts
Entwickler:
Digital Illusions CE (DICE)
Genre:
Ego Shooter
Release:
4.3.2010
Plattformen:
Xbox 360, PlayStation 3, Windows
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

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